Allgemeine Geschäftsbedingungen von Physiotherapie- Martina Jäger, BSc
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1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung in der Physiotherapie Martina Jäger.
1.2. Diese AGB sind als Grundlage für Ihren Behandlungsvertrag mit der Physiotherapie Martina Jäger zu betrachten.
2. Ärztliche Verordnung
2.1. Voraussetzung für eine Behandlung ist die ärztliche Verordnung.
2.2. Die ärztliche Verordnung muss von einer/einem dazu befugten Ärztin/Arzt ausgestellt sein, eine medizinische Diagnose enthalten sowie die Anzahl der Behandlungseinheiten und die verordnete Behandlung enthalten.
2.3. Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihres behandelnden Physiotherapeuten ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z. B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, sind Sie verpflichtet, dies sofort Ihrem behandelnden Physiotherapeuten mitzuteilen.
3. Verrechnung
3.1. Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, eventuell für die Behandlung benötigtem Material und benötigter Zeit und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekanntgegeben.
3.2. Die Physiotherapie Martina Jäger hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Behandlungskosten mit Ihrem behandelnden Physiotherapeuten als Wahltherapeuten per Überweisung laut Honorarnote.
Nach erfolgter Zahlung können Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemaÌˆß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss ansuchen. Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt möglicherweise einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie die Bewilligung der ärztlichen Verordnung; im Falle, dass in der ärztlichen Verordnung mehr Behandlungseinheiten vorgeschrieben werden, als Ihr Krankenversicherungsträger genehmigt bzw. rückerstattet, bedarf es der Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung.
Für die (Teil-)Kostenrückerstattung müssen Sie die vor Beginn der Behandlung – allenfalls chefärztlich – bewilligte ärztliche Verordnung, welche mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen versehen ist, weiters die von der Physiotherapie Martina Jäger ausgestellten Honorarnote sowie Ihrer Zahlungsbestätigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen und um Überweisung auf ein von Ihnen anzugebendes Girokonto ersuchen.
Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/-zuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Krankenversicherungsträgers gegeben werden. Die Physiotherapie Martina Jäger ist nicht verpflichtet, derartige Anträge für Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger zu stellen, steht auf besonderem Wunsch allerdings gerne hierfür zur Verfügung.
Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich die Physiotherapie Martina Jäger das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen (nach der einmaligen kostenlosen Zahlungserinnerung) bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die einzige Mahnung auf € 25,00. Sofern das Honorar nach der erfolgten Mahnung nicht beglichen sein sollte, wird die Eintreibung an ein Inkassobüro/einen Rechtsanwalt übergeben, wo erheblich höhere Mahn-/Betreibungskosten entstehen. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zzgl. etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.
4. Befund
4.1. Für eine fachgerechte Behandlung bedarf es einer ausführlichen Erstbegutachtung. Dabei ist die Physiotherapie Martina Jäger auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sie werden daher gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen bzw. vorzulegen.
5. Therapieablauf
5.1. Persönliche Einzelbetreuung
5.1.1. Für die Dauer der Behandlung steht ein Physiotherapeut ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Der Physiotherapeut ist Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit Ihrem Physiotherapeuten vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie: Behandlungsziel, Maßnahmen der Behandlung, Behandlungstermine, Behandlungsdauer, Behandlungsfrequenz, Behandlungsumfang, Kosten der Behandlung, etc.
5.2. Ihre Behandlung
5.2.1. Die Leistung Ihres Physiotherapeuten setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für die erbrachten Maßnahmen wie insbesondere persönlich individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung; für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z. B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials; behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe etc.
5.3. Grundsätze der Behandlung
5.3.1. Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz). Die Physiotherapie Martina Jäger orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Physiotherapie Martina Jäger unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen der Anpassungen mit Ihrem Physiotherapeuten abzusprechen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolgs ist Ihre Mithilfe erforderlich. Sie müssen die aufgetragenen Handlungsanleitungen befolgen erlernte Übungen wiederholen oder gewisse Handlungen unterlassen. Erhält die Physiotherapie Martina Jäger den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z. B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr Physiotherapeut darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
5.4. Dokumentation und Verschwiegenheit
5.4.1. Alle Informationen, der der Physiotherapie Martina Jäger gegeben wurde, unterliegt laut MTT- Gesetz der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne der Einwilligung Ihrerseits werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich die Physiotherapie Martina Jäger mit Ihnen beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.
Die Physiotherapie Martina Jäger ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in der Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der Physiotherapie Martina Jäger. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei der Physiotherapie Martina Jäger und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
5.5. Hausbesuche
5.5.1. Für Hausbesuche der Physiotherapie Martina Jäger benötigen Sie eine entsprechende ärztliche Bewilligung.
5.5.2. Diese AGB sind auch auf Hausbesuche entsprechend anwendbar.
5.5.3. Die Kosten der Hausbesuche werden Ihnen von der Physiotherapie Martina Jäger bei Terminvereinbarung mitgeteilt und verstehen sich zuzüglich des Wegegelds gemaÌˆß den jeweiligen Tarifen Ihres Krankenversicherungsträgers.
5.6. Behandlungsende
5.6.1. Die ärztliche Verordnung bestimmt den Behandlungsumfang und auch das Behandlungsende. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue – falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte – ärztliche Verordnung.
5.6.2. Darüber hinaus endet die Behandlung im Einvernehmen zwischen Ihnen und der Physiotherapie Martina Jäger. Sowohl Ihnen als auch der Physiotherapie Martina Jäger steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
5.6.3. Die Physiotherapie Martina Jäger wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn aus medizinisch-therapeutischer Sicht der Behandlungserfolg frühzeitig
eingetreten oder andere Behandlungsmaßnahmen medizinisch-therapeutisch angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn die Physiotherapie Martina Jäger die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.
6. Abberaumung eines Behandlungstermines
6.1. Die Physiotherapie Martina Jäger behält sich ausdrücklich vor, vereinbarte Behandlungstermine gegen Bekanntgabe kurzfristig abzuberaumen und/oder zu verlegen.
6.2. Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin – der Physiotherapie Martina Jäger schriftlich mitzuteilen. Andernfalls behält sich die Physiotherapie Martina Jäger das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten könnten beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
7. Haftung von Physiotherapie Martina Jäger
7.1. Die Physiotherapie Martina Jäger übernimmt keinerlei Haftung für Wertgegenstände und Kleidungsstücken, welche während der Behandlung von Ihnen abgelegt werden. Eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Physiotherapie Martina Jäger erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Physiotherapie Martina Jäger haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Ihnen. Auch für die Folgen unsachgemaÌˆß und/oder selbständig in den Räumlichkeiten von Physiotherapie Martina Jäger durchgeführter Übungen haftet die Physiotherapie Martina Jäger nicht. Die Haftung für Schäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch Physiotherapie Martina Jäger und seinen Mitarbeitern keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.
Darüber hinaus haftet die Physiotherapie Martina Jäger höchstens mit der Betriebshaftpflicht- Höchstversicherungssumme.
7.2. Gerichtsstand/anwendbares Recht
7.2.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Behandlungsvertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für den Berufssitz in Klosterneuburg. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
7.3. Schlussbestimmungen
7.3.1. Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als E-Mail gewahrt. Sofern Sie eine E-Mail-Adresse bekanntgegeben haben, können alle Nachrichten zwischen Ihnen und Physiotherapie Martina Jäger erfolgen.